Master Lizenz

Willkommen auf der Internetseite der LUXX United GmbH, Ronheider Berg 225, 52076 Aachen, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 172100 B (der „Lizenzgeber“), vertreten durch die Geschäftsführer, Peter Boltersdorf und John Delnoy.

Dies ist die Master-License des Lizenzgebers; sie regelt das Lizenzvertragsverhältnis zwischen Ihnen (dem „Master“) und dem Lizenzgeber Ihre gewerbliche Tätigkeit als LUXXprofile-Master betreffend.

§ 1 Vorbemerkungen

(1) Der Lizenzgeber ist – neben der Universität Luxemburg – Miturheber des Werks „LUXXprofile“, eines über die Online-Plattform www.luxxprofile.com des Lizenzgebers (die „Plattform“) abrufbaren, standardisierten psychologischen Persönlichkeitstests (das „Werk“). Der Lizenzgeber ist Inhaber

(a) eines exklusiven weltweiten Nutzungsrechts an dem Werk zur gewerblichen Nutzung, und

(b) der Rechte an dem Logo „LUXXprofile“, den EU-Wortmarken „LUXX“ (EU-Marke Nr. 015382741) und „LUXXprofile“ (EU-Marke Nr. 015382781) (gemeinsam die „Marken“), jeweils inkl. des Rechts zur Unterlizenzierung der entsprechenden Nutzungsrechte an den Master gemäß diesem Vertrag.

(2) Die Parteien sind sich einig, dass ihre in diesem Vertrag vereinbarten Rechte und Verpflichtungen in ihrem Bestand oder Umfang nicht davon abhängen, ob das Werk oder andere aufgrund dieses Vertrags dem Master vom Lizenzgeber überlassene Sprach-, Bild- oder Filmwerke oder sonstige, auch digitale Darstellungen nach dem Urheberrecht geschützt sind.

§ 2 Lizenzrechte

(1) Der Lizenzgeber räumt dem Master hiermit ein einfaches (d.h. nicht exklusives, nicht übertragbares) und zeitlich bis zum Ende dieses Vertrags beschränktes Recht zur weltweiten gewerblichen Nutzung des Werks ein, und zwar wie folgt:

(a) Die gewerbliche Nutzung erfolgt durch den Abruf einzelner Persönlichkeitstest (die „Tests“) in der Form, dass der Master eine Zugangsberechtigung zur Plattform erhält, einzelne Tests als Bestandteil des Werks für Testpersonen über die Plattform kostenpflichtig abruft und die Testpersonen die Tests darüber durchführen lässt (pro Testperson ist jeweils ein Test abzurufen; Wiederholer gelten als neue Testpersonen). Die Nutzung umfasst die Verwendung der Plattform, insbesondere den Abruf und die Auswertung der einzelnen Tests und die Verwendung der dabei vom Lizenzgeber generierten Testergebnisse und Unterlagen, inkl. Berechtigung zur Vorbesprechung und Erläuterung der Tests und nachträglicher Auswertung der Testergebnisse und Unterlagen mit den Testpersonen (die „Master-Dienstleistungen“).

(b) Der Master ist berechtigt, die Master-Dienstleistungen jeweils nach eigenem Ermessen den Testpersonen in Rechnung zu stellen.

(c) Die gewerbliche Nutzung umfasst das Recht, als Master die Marken im Zusammenhang mit diesem Vertrag unter der Bedingung der vollumfänglichen Beachtung der „LUXXprofile Corporate Identity Guidelines“ unverändert wiederzugeben, zu vervielfältigen und zu verbreiten (die LUXXprofile Corporate Identity Guidelines sind vorab beim Lizenzgeber abfragbar, aber erst nach Vertragsschluss, d.h. dem Akzeptieren dieser Master-License über die Plattform einsehbar). Der Master bestätigt hiermit seine Kenntnis der LUXXprofile Corporate Identity Guidelines, die Vertragsbestandteil sind, bei Vertragsschluss.

(2) Dem Master ist es darüber hinaus nicht gestattet,

(a) das Werk zu bearbeiten oder zu verändern,

(b) einen dem Werk vergleichbaren, standardisierten psychologischen Persönlichkeitstest zu entwickeln, der mit dem Werk in einem Wettbewerbsverhältnis stehen könnte, und/oder

(c) das Werk oder die Bezeichnung „LUXXprofile“ in Verbindung mit anderen Produkten oder Dienstleistungen als den Master-Dienstleistungen selbst zu verwenden.

(3) Der Lizenzgeber stellt dem Master nach eigenem Ermessen Informationsunterlagen, Übungs- und Präsentationsmaterialien sowie ein Handbuch zur Anwendung des Werks zur Verfügung. Er betreibt eine kontinuierliche Weiterentwicklung dieser Materialien, informiert alle Master über neue Anwendungen, Tools, Weiterbildungsmöglichkeiten und sonstige Materialien und steht allen Mastern als Kompetenzzentrum hinsichtlich Fragen des Einsatzes und der Anwendung des Werks zur Verfügung.

§ 3 Lizenzgebühren, Erhöhungen

(1) Der Master zahlt dem Lizenzgeber eine Lizenzgebühr je abgerufenem Test gemäß der bei Vertragsschluss „LUXXprofile-Preisliste“ (die LUXXprofile-Preisliste ist vorab beim Lizenzgeber abfragbar, aber erst nach Vertragsschluss, d.h. dem Akzeptieren dieser Master-License über die Plattform einsehbar). Der Master bestätigt hiermit seine Kenntnis der LUXXprofile-Preisliste, die Vertragsbestandteil ist, bei Vertragsschluss.

(2) Die LUXXprofile-Preisliste enthält alle möglichen Lizenzgebühren, je nach den variabel durch den Master wählbaren Abnahme- und Zahlungsmodalitäten in Bezug auf die Tests, und zwar netto, d.h. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt bzw. – falls im internationalen Kontext (z.B. innerhalb der EU/Schweiz) gesetzlich anzuwenden – gemäß dem sog. „Reverse-Charge-Verfahren“.

(3) Während der Vertragslaufzeit kann der Lizenzgeber die bei Vertragsschluss in der LUXXprofile-Preisliste enthaltenen Lizenzgebühren jeweils mit dem Beginn eines jeden neuen Kalenderjahrs (kurz „neues KJ“) wie folgt erhöhen (und zwar unabhängig vom Datum des Beginns dieses Vertrags):

(a) mit Beginn des 1. neuen KJ während der Vertragslaufzeit: um 2%

(b) mit Beginn des 2. neuen KJ während der Vertragslaufzeit: um weitere 2% (d.h. insgesamt 4%)

(c) mit Beginn des 3. neuen KJ während der Vertragslaufzeit: um weitere 2% (d.h. insgesamt 6%)

(d) mit Beginn des 4. neuen KJ während der Vertragslaufzeit: um weitere 2% (d.h. insgesamt 8%)

(e) mit Beginn des 5. neuen KJ während der Vertragslaufzeit: um weitere 2% (d.h. insgesamt 10%);

ab einem evtl. 6. neuen KJ werden die Parteien weitere Erhöhungen neu verhandeln.

(4) Für noch nicht bezahlte Tests steht dem Lizenzgeber – sofern nicht individuell anders vereinbart – gegenüber dem Master und seinen Testpersonen ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich des Abrufs über die Plattform zu.

§ 4 Mindestabnahme von Tests pro Vertragsjahr, Sperrung

(1) Der Master verpflichtet sich, mindestens vier (4) Tests pro Jahr der Vertragslaufzeit über die Plattform abzurufen.

(2) Sofern der Master die in Abs. 1 vereinbarte Mindestabnahme nicht einhält, kann der Lizenzgeber deswegen zwar keine gesonderte Zahlung (wie z.B. Schadensersatz) vom Master verlangen, aber die Rechte des Masters zur Nutzung des Werks gemäß § 2 jederzeit fristlos unterbrechen, d.h. die Zugangsberechtigung des Masters und seiner Testpersonen zur Plattform sperren (die „Sperrung“).

(3) Der Lizenzgeber wird dem Master in einem solchen Fall zeitgleich mit der Sperrung stets die Möglichkeit einer Nachschulung innerhalb von drei (3) Monaten anbieten, um zu versuchen, die Ursachen für die geringe Testabnahme zu beseitigen. Absolviert der Master innerhalb dieser drei (3) Monate nach einer Sperrung bei zeitgleichem Zugang des jeweiligen Angebots diese Nachschulung nicht, kann der Lizenzgeber diesen Vertrag dann fristlos kündigen.

(4) Die Regelungen dieses § 4 finden für jedes Jahr der Vertragslaufzeit erneut Anwendung.

§ 5 Vertragslaufzeit, Kündigung, Kein Widerrufsrecht, Keine Erstattung

(1) Dieser Vertrag kommt zustande, indem der Master unten die Option „Ich akzeptiere die Master-License“ anklickt, und läuft zunächst für drei (3) Jahre. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils weitere drei (3) Jahre, wenn keine Partei diesen Vertrag mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.

(2) Eine Kündigung dieses Vertrags bedarf zumindest der Textform (d.h. per E-Mail ist ausreichend). Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist deren Zugang beim Empfänger.

(3) Da die Lizenz gemäß § 2 Abs. 1 nur zur gewerblichen Nutzung erteilt wird, steht dem Master als Unternehmer i.S.v. § 14 BGB weder in Bezug auf den Abschluss dieses Vertrages noch in Bezug auf abgerufene Tests ein Widerrufsrecht zu; bei B2B-Geschäften gilt der gesetzlich verankerte Verbraucherschutz nicht – weder kann das Widerrufsrecht daher ausgeübt werden noch gibt es entsprechende Ansprüche auf Erstattung bezahlter Tests des Masters gegen den Lizenzgeber.

§ 6 Haftungsausschluss

(1) Der Lizenzgeber haftet dem Master für entstandene Schäden nur insoweit, als ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Eine Haftung im Übrigen und für leichte Fahrlässigkeit ist außer im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ausgeschlossen.

(2) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach derzeitigem Stand der Technik nicht immer fehlerfrei oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Lizenzgeber haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform noch für solche technischen und elektronischen Fehler, z.B. während eines Testabrufs, auf die er keinen Einfluss hat.

§ 7 Vertraulichkeitspflicht

Der Master ist verpflichtet, Dritten gegenüber strengstes Stillschweigen über alle ihm anvertrauten oder sonst bekannt gewordenen geschäftlichen, betrieblichen oder technischen Informationen und Vorgänge des Werks und des Lizenzgebers zu wahren. Nach Beendigung dieses Vertrags besteht diese Pflicht fort.

§ 8 Datenschutz, Kommunikation per E-Mail

(1) Der Lizenzgeber verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Er wird alle Daten des Masters (wie z.B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Umsatz, Anzahl der abgenommenen Tests, Nutzer-ID, Passwort, IP-Adresse etc.) und seiner Testpersonen, die ihm im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugänglich werden, ausschließlich für die Zwecke seiner Leistungserbringung im Zusammenhang mit diesem Vertrag nutzen, nicht an Dritte weitergeben und gegenüber einem Zugang und Kenntnisnahme durch Dritte schützen. Nach einer Beendigung dieses Vertrags besteht diese Pflicht fort. Alles Weitere regelt die entsprechende Datenschutzerklärung des Lizenzgebers, die der Master ebenfalls zu akzeptieren hat.

(2) Der Master verpflichtet sich ebenfalls zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Er wird alle Daten seiner Testpersonen (wie beispielsweise Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Testergebnisse, Nutzer-ID, Passwort, IP-Adresse etc.), die ihm im Zusammenhang mit der Erbringung der Master-Dienstleistungen zugänglich werden, ausschließlich für die Zwecke seiner Leistungserbringung im Zusammenhang mit diesem Vertrag nutzen, nicht an Dritte weitergeben und gegenüber einem Zugang und Kenntnisnahme durch Dritte schützen. Nach Beendigung dieses Vertrags besteht diese Pflicht fort. Alles weitere soll der Master in einer entsprechenden Datenschutzerklärung regeln, die seine Testpersonen akzeptieren sollen.

(3) Jeder Master, der die Plattform weiter nutzen möchte, verpflichtet sich zur Einhaltung aller in Europa anzuwendenden datenschutzrechtlichen Vorschriften nach BDSG und der neuen EU-DGSVO. Personenbezogene Daten, die ihm auf Grund seiner Dienstleistung rund um das LUXXprofile bekannt werden, dürfen ausschließlich zum Zwecke seiner Leistungserbringung (Fragebogen-Auswertung) genutzt werden. Die Daten werden von ihm nicht an Dritte weitergegeben. Nach Beendigung des Lizenzvertrages besteht diese Pflicht weiter.

(4) Bestätigung durch Master bei Einladung seiner Kunden zum Fragebogen. Der Wortlaut der Einwilligung vor Versand der Einladungsemail bei Projektstart oder beim nachträglichen Hinzufügen/Einladen eines Teilnehmers Projekt wird wie folgt angepasst: Die Einwilligung in die elektronische Verarbeitung der personenbezogenen Daten der unter „Teilnehmer“ eingetragenen Person(en) liegt mir schriftlich vor. Bei Personen/Kindern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, liegt mir diese Einwilligung durch den Träger der elterlichen Verantwortung für das Kind vor oder sie wurde mit dessen Zustimmung erteilt (Art. 8 Abs. 1 DSGVO).

Gemäß der EU-DSGVO wird allen Auftragsverarbeitern (Mastern) empfohlen, den Auftrag zur Erstellung der Dienstleistung (Erstellen eines LUXXprofile) zu Dokumentationszwecken schriftlich entgegen zu nehmen. Für die Arbeit mit Jugendlichen unter 16 Jahren gelten besondere Bedingungen gemäß Artikel 7 der EU-DGSVO.

Bei der Durchführung und der Auswertung des LUXXprofile werden personenbezogene Daten der Kunden des Masters erfasst und verarbeitet. Der Master wird der LUXX United GmbH für die Auswertung des LUXXprofile Tests seine und die personenbezogenen Daten seiner Kunden überlassen und willigt dazu ein.

(5) Die LUXX United GmbH erklärt, dass sie alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet hat. Insbesondere bleibt die Verschwiegenheitsverpflichtung der mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit bestehen.

Die LUXX United GmbH erklärt, dass sie ausreichende Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hat, um zu verhindern, dass Daten ordnungswidrig verwendet oder Dritten unbefugt zugänglich gemacht werden.

Die LUXX United GmbH kann ein anderes Unternehmen auch ohne Zustimmung des LUXXprofile Masters zur Durchführung von Verarbeitungen heranziehen. In diesem Fall hat die LUXX United GmbH sicherzustellen, dass der Subunternehmer dieselben Verpflichtungen eingeht, die der LUXX United GmbH auf Grund dieser Vereinbarung obliegen.

Die LUXX United GmbH  trägt für die technischen und organisatorischen Voraussetzungen Vorsorge, durch welche der LUXXprofile Master die Bestimmungen der in Deutschland anzuwendenden datenschutzrechtlichen Vorschriften jederzeit erfüllen kann. Dies gilt insbesondere für das Auskunftsrecht und das Recht auf Richtigstellung oder Löschung gegenüber dem Betroffenen innerhalb der gesetzlichen Fristen. Die LUXX United GmbH überlässt dem LUXXprofile Master alle dafür notwendigen Informationen.

Der LUXXprofile Master kennt das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO und setzt seine Kunden über seinen Umgang mit Kundendaten transparent in Kenntnis.
Der LUXXprofile Master erteilt der LUXX United GmbH durch die Annahme dieses Vertrages aktiv das Recht, ihn/sie per Email mit wichtigen Informationen rund um das LUXXprofile zu versorgen. Diese Informationen werden per Master-Info verschickt. Siehe hierzu auch die Stammdaten des Master-Accounts.

(6) Die Parteien erklären sich damit einverstanden, dass sie zu allen mit diesem Vertrag in Zusammenhang stehenden Themen per E-Mail miteinander kommunizieren.

§ 9 Sonstiges

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis, es sei denn, die Parteien haben sich nachweislich in anderer Form geeinigt.

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise gegen gesetzliche Regelungen verstoßen oder aus sonstigen Gründen nichtig sein, wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertrags nicht berührt. Die Parteien werden die nichtige bzw. unwirksame Bestimmung im gegenseitigen Einvernehmen durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlich angestrebten Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken dieses Vertrags.

(3) Für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Aachen, Deutschland.

(4) Der Master sichert zu, keiner Sekte oder sektenähnlicher Gruppe oder Vereinigung anzugehören. Er verpflichtet sich, das Werk und/oder seine Rechte nach diesem Vertrag niemals im Auftrag oder für irgendwelche Zwecke von Sekten oder sektenähnlichen Gruppen oder Vereinigungen oder deren jeweiliger Mitglieder zu verwenden bzw. auszuüben.

 

LUXX United 2018